Archiv der Kategorie: Bauvorbereitung

Hier passiert (bald) etwas..

Die Baugenehmigung wurde am 30.06.15 erteilt, Wochen eher als erwartet. Die Bau-Freigabe von HvH erfolgte am 08.07.2015 und die voraussichtliche Fertigstellung ist für den 11.03.2016 geplant.

Wann ist "bald"?
Heinrich

Jetzt könnte die Absteckung erfolgen und Ende Juli der Ortstermin mit dem Bauleiter.

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Unser neues Haus wird so aussehen

Das Haus unserer Wahl war ein Bungalow, doch dieser ist in einer Gegend mit überwiegend Satteldächern nicht „genehmigungsfähig“. Also bauen wir jetzt quadratisch, mit gerader Treppe „liftamäßig“ optimal vorbereitet, ein Haus im „Kaffeemühlenstil“. Die Baulinie an der Straße muss natürlich eingehalten werden, auch wenn das bewaldete Baugrundstück (90 x 100 m)  sich sehr weit nach hinten ausbreitet. Die wunderbaren Häuser in Berlin-Dahlem oder am Wannsee hätten nach dieser Logik nie gebaut werden können. C’est la vie.

Die Wohnfläche beträgt 158 m², die Gesamtfläche 166 m².

EG
EG
OG
OG

Ansichten

Norden
Norden

 

Osten
Osten
Westen
Westen
Süden
Süden

Shit happens

18.03.2016  Wassertropfen im Scheibeninnenraum

Im Sommer sind die Tropfen verschwunden.


11.03.2016  Probleme mit beiden Regenfallrohren

Behoben durch Dachdecker Seitz.


10.02.2016  Riss in der linken Seitenwange der Treppe

Keine Reparatur, sondern Verdoppelung der HVH-Gewährleistung auf 10 Jahre.


03.02.2016   Kabel für LTE-Antenne nicht in HAR gelegt.

Blieb folgenlos, da die Telekom LTE nicht liefern konnte.


22.12.2015  Abwasserschacht außerhalb des Grundstücks 
Hier hat Firma Hilbert den Lageplan nicht beachtet und wir haben nicht ausdrücklich darauf hingewiesen. Die Bauherrin beteiligt sich mit € 450 an der Verlegung des Schachtes.


16.12.2015  Stromanschluss
Da wir versäumt haben, dem Elektriker Haase eine Vollmacht zur Beantragung eines Stromzählers zu erteilen gibt es kein Licht  und die Heizung  läuft weiterhin mit Baustrom.

Stimmt gar nicht: Fax ist bereits im Oktober 2015 an Firma Haase versandt worden. Merke: Immer zusätzlich per Mail senden.


17.11.2015   Still ruht die Baustelle
Am 17.11.2015 sollte das Haus den Dekorputz bekommen, doch niemand erschien oder meldete sich.


24.08.2015   Still ruht die Baustelle
Trotz telefonischer Ankündigung durch den Bauleiter ist zur Erstellung der Bodenplatte weder Personal noch Material auf der Baustelle. Da auch am 25.08 nichts passiert ist, habe ich den HvH-Bauleiter  informiert. Dieser hat sofort Firma „Massivbau Langeneichstädt“ angerufen und nach 10 Minuten mitgeteilt, dass die Bodenplatte am 27.08.- 28.8.2015 gebaut wird. Ärgerlich ist nicht der 3-tägige Zeitverzug, sondern unsere mangelnde Information über: Welche Firma macht das Gewerk und wann beginnt die tatsächliche Tätigkeit.


14.08.2015    Wasserzählerschacht zu tief eingebaut (Firma Röder )
Wie gut, dass es Distanzringe gibt und der Schacht nicht befahren wird.


09.05.2015      AZV-Parthe
Wir haben übersehen, dass der Abwasserzweckverband die „Technische Festlegung zum Entwässerungsantrag“ nicht geliefert hat.  Sie kam dann am 12.05.2015 per Post. Wegen des am Nachmittags begonnenen Streiks bei der Post haben wir das Dokument zusätzlich per Fax und Mail versandt. Vielleicht hilft es.  Es hat geholfen: Der Bauantrag ist vollständig und wird am 19.05.2015 vom Bauaufsichtsamt an die Gemeinde Borsdorf weitergeleitet.

 

Bauantrag

Der Bauantrag wurde am 29.04.2015 um 14 Uhr in Isernhagen fertiggestellt, um 15:45 an der A9 (Beelitz-Heilstätten) unterschrieben und am 30.04.2015 dem Bauaufsichtsamt  übergeben. Chapeau dem HvH Team, dass den Antrag in 4 Wochen erstellen konnte und besonders Herrn Raschewski, der unermüdlich „dran“ war und auf der Heimreise nach Leipzig sogar einen Umweg über den Berliner Ring gefahren ist.

Nach Einreichung der Bau-Unterlagen beim Bauaufsichtsamt  sollte eine Woche später n nachgefragt werden, ob diese vollständig sind.  Nach spätestens zweieinhalb Monaten kann man über eine Erinnerung mit Fristsetzung von ca. drei  Wochen nachdenken. Gibt es nach 4 Monaten keinen Bescheid könnte die Androhung einer  Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht nützlich sein. Ohne diese Klage gibt es keinen Schadenersatz wenn das Bauvorhaben genehmigungsfähig war.

Übrigens: Das Bauaufsichtsamt  Berlin-Hellersdorf (Kaulsdorf gehört dazu) hat 2013 lt. Pressmitteilung 604  Bauanträge in einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 55 Tagen abgewickelt. Durch Einstellung neuer Mitarbeiter soll die Bearbeitungszeit vollständiger Bauanträge 2015 maximal 45 Tage betragen. Unser Nachbar baute mit HvH und hat 2014 die Baugenehmigung nach genau 6 Wochen bekommen. Da kiekste, wa?

Sächsische Bauordnung § 69

Behandlung des Bauantrags

„Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde und diejenigen Stellen,

1. deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder

2. ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann.

Die Beteiligung oder Anhörung entfällt, wenn die Gemeinde oder die jeweilige Stelle dem Bauantrag bereits vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt hat. Bedarf die Erteilung der Baugenehmigung der Zustimmung oder des Einvernehmens einer anderen Körperschaft, Behörde oder sonstigen Stelle, gilt diese als erteilt, wenn sie nicht einen Monat nach Eingang des Ersuchens verweigert wird. Von der Frist nach Satz 3 abweichende Regelungen durch Rechtsvorschrift bleiben unberührt. Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung zur Stellungnahme bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen, es sei denn, die verspätete Stellungnahme ist für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über den Bauantrag von Bedeutung.

Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, bestätigt die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich dem Bauherrn die Vollständigkeit von Bauantrag und Bauvorlagen und den nach Absatz 4 ermittelten Zeitpunkt der Entscheidung. Sind der Bauantrag oder die Bauvorlagen unvollständig oder weisen sie sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.

(3)Die Bauaufsichtsbehörde hat möglichst frühzeitig auf das Erfordernis der Erteilung anderer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse vor Baubeginn hinzuweisen.

(4) Die Bauaufsichtbehörde entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum nach Absatz 2 Satz 1. Sie kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens zwei Monate verlängert werden. Wird die Frist verlängert, ist dies dem Bauherrn unter Nennung der Gründe und unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunkts der Entscheidung mitzuteilen.

(5) Im vereinfachten Verfahren nach § 63 gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der Frist des Absatzes 4 über den Bauantrag entschieden hat. Die Bauaufsichtsbehörde hat auf Antrag des Bauherrn darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht der Genehmigung gleich. § 66 bleibt unberührt.“

Die Frist von 3 Monaten beginnt,  wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des  Bauantrages bestätigt.

Baukosten und anderes

Baukosten
Bemusterung



05.05.15  Beauftragte Baukosten   HvH  € 190.450 .

Die Bauvertragskosten von € 186.067,- wurden durch zusätzliche Aufträge aus der Bemusterung um € 4.383,-  erhöht. Was haben wir nicht beauftragt:

  • Den Einsatz einer Luft/Wasser Wärmepumpe haben wir wegen hoher Anschaffungskosten, Lärmbelästigung der Nachbarn, zu erwartenden Reparaturkosten (Kompressor) und günstigen Gaspreisen verworfen. Eine Novolan Wärmepumpe heizt ab -10° nur mit Strom. Der Betrieb von Erdwärmepumpen macht Sinn, denn der Energiegewinn beträgt das 3-4 fache von Luft/Wasserwärmepumpen, ist aber auf unserem Grundstück nicht möglich.  Sollte eine Wärmepumpe nicht genau dimensioniert sein, gibt es Probleme und einige Installateure sind mit dem Setup überfordert. Also haben wir uns für die Wolf Therme „CSZ-2“ entschieden  und erzeugen auf dem Dach warmes  Wasser –  sogar im Winter bei Sonnenschein . Vorsicht, der Wassertank (300 Liter) kann sich im Sommer bis  auf 90° aufheizen.
  • Die Qualität der von HvH verwendeten Fenster, Türen, Armaturen etc. ist für uns ausreichend. Wir verbessern die Sicherheit aber durch eine Alarmanlage.
  • Auf den Einbau eines Kamins („Ach, wie romantisch“) haben wir verzichtet, denn die Feinstaubbelastung der Luft ist in den letzten Jahren wieder gestiegen, und da helfen auch die per Gesetz verordneten Feinstaubfilter wenig. Abends von 8-10 stinkt es in den Gebieten mit Einfamilienhäusern gewaltig. Und ein Kamin ist manchmal für Nässe im Haus verantwortlich.
  • Rollläden ohne elektrischen Antrieb sind wie ein Fitnessprogramm und sparen, wenn sie zudem aus PVC statt Aluminium sind, einige tausend Euro.
  • Die Verlegung von Fliesen und Bodenbelägen, die Erstellung einer Garage mit Geräteraum, Malerarbeiten, Zäune, Sanierung des Pools, Pflasterarbeiten und Baumpflege, werden durch Firmen aus der näheren Umgebung ausgeführt.
  • Im Juli 2017 haben wir uns endlich die Mühe gemacht, die nicht von  HvH  erbrachten Leistungen  zu addieren. Aus 77 Rechnungen ergeben sich Kosten von  € 102.000. Die gesamten Baukosten – ohne Grundstück – betragen € 288.045.

Mehr- und Minderleistungen werden bei HvH  sachlich und wertmäßig professionell abgehandelt. Wer mit Mail, Drucker und Scanner arbeitet, kann auch einige Tage nach Planung und Bemusterung noch rechtsverbindliche Aufträge erteilen oder stornieren.

Baugrundstück

Die Größe dieses Flurstückes beträgt etwa 1100 m² und hat eine Nord – Süd Ausrichtung. Die Sonnenseite des Hauses ist daher leider der belebten Straße zugewandt. Ein mittelgroßer Baum und mehrere kleinere Obstbäume müssen gefällt werden.

 

Planungsgespräch

Auf das Planungsgespräch sollte man sich gut vorbereiten, denn nachträgliche Änderungswünsche, wie die Stornierung von Zusatzleistungen werden nur zu 80% gutgeschrieben. 20% werden als Bearbeitungsgebühr berechnet. Das Planungsergebnis  muss der Bauherr (BH) anschließend durch Unterschrift bestätigen. Andererseits kann der BH sogar nach der Bauantragstellung seine Planung verändern. Dies führt natürlich zu weiteren Kosten. Auf die Unterstützung des BH durch einen Baubetreuer kann meistens nicht verzichtet werden.
Das Planungsgespräch wurde von Frau M. straff und zielgerichtet geführt. Zuerst wurde anhand der Entwurfsvermessung die Lage des Hauses auf dem Grundstück geklärt: Baustraße, Stellplätze, Garage, Terassen, Schachtanschluss. Das Ergebnis wurde händisch mit einem Rotstift in die Entwurfsvermessung eingetragen.
Nach ca. 2 Stunden konnten wir mit der Planung des Hauses beginnen.  Wer Grundrisse verändert und im Maß 10×10 m planen will, kann dies preislich günstig mit „Villa Vario II“ erledigen.  Leider hatten wir in den bereits vor dem Planungsgespräch festgelegten Grundrissen zu viele Fenster. Das war nicht nur ungünstig für die Raumaufteilung, sondern hätte auch die Vorschriften für die zulässige Erwärmung des Hauses verletzt. Nach der Streichung von 4 Fenstern  und Änderung der Zimmergröße im OG waren wir zufrieden. Frau M. war „not amused“ hat aber tapfer durchgehalten und in unglaublicher Geschwindigkeit und virtuoser Verwendung von Tippex und Rotstift die Änderungen eingezeichnet.  Im EG haben wir mit dem Wunsch, eine tragende Wand zu entfernen die Statik verletzt und mussten uns mit einem Durchbruch von 1,88 m begnügen. Und die Garage muss um 1 m weiter nach rechts versetzt werden, denn sie darf nicht über den Versorgungsleitungen des HAR errichtet werden.
Anschließend ging es unters Dach. Dort wählten wir Dachpfannen, Haustür, Rollläden und den Anstrich des Hauses. Nach 5 Stunden war alles erledigt.
Angesichts der reduzierten Festpreisgarantie möchten uns für die schnelle Anberaumung von Planungsgespräch und Bemusterung bei HvH und Herrn Raschewski, der uns Vorort unterstützt hat, bedanken. Einen Dank ebenso an Frau M. für die professionelle Durchführung.

Vereinbarungen

      • Bauzeitvereinbarung mit HvH: 
        5 Monate + 1 Monat wegen Fußbodenheizung  + 6 Wochen Einplanungszeit.
      • Festpreisgarantie von HvH
        Änderung von 12 auf 7,5  Monate wegen storniertem Bungalow-Vertrag.

Zahlungen

„Der Auftraggeber verpflichtet sich , zeitnah nach Erhalt der Bauantrags-bzw. Bauanzeigeunterlagen, spätestens mit der Erteilung der Baugenehmigung  bzw. Eingangsbestätigung der Bauanzeige, eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft  gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan über die Bereitstellung der Gesamtauftragssumme beizubringen.“

Bereitstellung der Gesamtauftragssumme                  Status: erledigt
1.     Nach Vertragsabschluss vor Planung            2%     Status: erledigt
2.     Nach Fertigstellung des Bauantrags               4%    Status: erledigt
3.     Nach Fundamentierung                                       12%    Status: erledigt
4.     Nach Fertigstellung EG-Mauerwerk           16%     Status: erledigt
5.     Nach Richten des Daches                                   12%     Status: erledigt
6 .    Nach Anmeldung zur Rohbauabnahme        5%     Status: erledigt
7.     Nach Fenstereinbau                                                3%      Status: erledigt
8.     Nach Rohinstallation Elt                                        7%     Status: erledigt
9.     Nach Innenputz                                                        12%     Status: erledigt
10.  Nach Rohinstallation Heizung                          10%    Status: erledigt
11.  Nach Estrichlegung                                                  5%      Status: erledigt
12.  Nach Hausübergabe / Abnahme                      2%      Status: erledigt                                                                                     

Der Bauherr hat Anspruch auf eine Fertigstellungsicherheit in Höhe von 5% der Vertragssumme. Wenn die Hausübergabe wegen wesentlicher Mängel scheitert, kann der Bauherr Zahlungen bis zur geschuldeten Sicherheit einbehalten.

Chronologie der Bauvorbereitung

27.09.2014   Hausbauvertrag „Bungalow“ unterzeichnet
27.10.2014   Antrag auf Vorbescheid beim Bauaufsichtsamt
10.12.2014   Zustimmung der Gemeinde
28.01.2015   Ablehnung durch  Bauaufsichtsamt
14.02.2015   Hausbauvertrag  „Vario II“ unterzeichnet
01.03.2015   Vermessungsauftrag erteilt
18.03.2015   Bodengutachten
19.03.2015   Planungsgespräch in Isernhagen
23.03.2015   Bemusterung in Henningsdorf
30.03.2015   Erstellung des Bauantrages beginnt
29.04.2015   Bauantrag fertiggestellt
30.04.2015   Bauaufsichtsamt erhält Bauantrag
09.05.2015   Bauaufsichtsamt meldet Bauantrag als unvollständig
12.05.2015   Bauantrag ist vollständig – Weiterleitung an Gemeinde
26.05.2015   Gemeinde erhält Bauantrag
30.05.2015   HvH sendet Statik – und Energiebedarfsrechnung
02.06.2015   Bauaufsichtsamt erhält Statik und Energiebed. Rechn.
14.06.2015   Medienanträge für Gas, Wasser, Abwasser, Strom
19.06.2015   Gemeinde genehmigt Bauantrag
30.06.2015   Bauaufsichtsamt erteilt Baugenehmigung
02.07.2015   Oberbergamt entscheidet für das Bauvorhaben
08.07.2015   HvH meldet Bau-Freigabe
08.07.2015   Geplante Fertigstellung  am 11.03.2016

Warum bauen wir mit Heinz von Heiden?

Wir durften hautnah erleben, wie ein Einfamilienhaus von HvH errichtet wurde. Das hat uns zwar ziemlich belästigt, aber auch beeindruckt. Wir fanden viele Statements der Blogs bestätigt:

  • Die Logistik war abgestimmt. Fast immer kamen das benötigte Baumaterial und die betrauten Handwerker und Maschinen „just in Time“.
  • Die Produktivität war gut und die Qualität offensichtlich akzeptabel.
  • Der Rohbau stand – begünstigt durch gutes Wetter – nach 4 Wochen.
  • Bauabfälle wurden jeden Abend entsorgt und die Baustelle war aufgeräumt.
  • Fragt man den „pingeligen“ Bauherren 9 Monate nach dem Einzug, ob er mit HvH zufrieden ist, bekommt man ein „Ja, es ist ok“.

Vertrieblich gab es auch nichts zu beanstanden. Im Gegenteil, wir konnten den nicht genehmigten Bungalow – wie vereinbart- durch einen anderen Haustyp ersetzen. Durch eine Planungs-Software haben wir die Grundrisse (Basis „Vario II“) selbst erstellt. Innerhalb von 2 Tagen bekamen wir diese Grundrisse als machbar bestätigt. Auf dieser Basis wurde der Hausbauvertrag am 14.02.2015 unterschrieben. Nochmals Dank an Frau Jungmann und Herrn Raschewski für Ihren Einsatz.

Niemand hat die Absicht hier einen Bungalow zu genehmigen

Menschen mit einem Alter über 60 Jahren haben meist wenig Lust Treppen zu steigen, wenn sie bereits behindert sind.  Wir verfügen über ein großes Grundstück und hätten aus verständlichen Gründen gerne einen Bungalows gebaut, zumal auf dem Nachbargrundstück bereits ein Bungalow errichtet ist. Vorsichtshalber haben wir aber   eine „Bauvoranfrage“ beantragt,  die klären sollte, ob die Bauaufsicht diesen Haustyp zulässt. Wir erhielten nach 3 Monaten und 4 Tagen die Ablehnung, obwohl es hier nur um  eine grundsätzliche Frage ging.  Die örtliche Verwaltung hatte nichts einzuwenden, wurde aber durch das übergeordnete Bauaufsichtsamt überstimmt. Der bereits vorhandene Bungalow sei eine „städtebaulichen Ausnahme“, die keine Wirkung zur „Maßstabsbildung“ hätte. Wir sind natürlich enttäuscht , da weitere Kosten (Aufzug oder Treppenlift) entstehen und fragen uns, wo  Bungalows eigentlich gebaut werden dürfen. Auf jeden Fall wäre es möglich gewesen für den Bungalow zu entscheiden, zumal wir in einer nahe gelegenen Strasse einen neu gebauten Bungalow entdeckt haben. In dieser Straße gibt es nur „Satteldächer“, aber hier hat das Bauaufsichtsamt Leipzig die Zuständigkeit und nicht – wie bei uns – die Bauaufsicht Leipzig-Land. Man wäre hier versucht zu sagen „Stadtluft macht frei“ -er.

In Berlin  (Bevölkerungszuwachs  2015  ca. 45.000 und 2016  ca . 60.000 ) werden die Bauherren gegenwärtig zur Vielfalt sogar ermuntert, Hauptsache es wird gebaut, wie auch immer.  In den noch „bezahlbaren“ Baugebieten außerhalb der Zentren findet man alle Haustypen in trauter Eintracht. Berlin hat mittlerweile das größte Wirtschaftswachstum in Deutschland ( 2,7 %) und überschreitet 2021 wieder die Einwohnerzahl vor dem Krieg: 4 Millionen.  Das wird lustig, wenn sich alle um Grundstücke „kloppen“ und wir entspannt singen:

Du bist verrückt mein Kind du musst nach Berlin!
Wo die Verrückten sind, da gehörst du hin!
Du bist verrückt mein Kind, du musst nach Plötzensee. 
Wo die Verrückten sind, am grünen Strand der Spree!

Bauen in Deutschland..
ist nicht einheitlich geregelt. Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen. Baugesetzbuch und Landesbauordnung stecken nur den Rahmen ab. Die Gemeinden legen im Bebauungsplan fest, wie wo im Detail gebaut werden darf. Wer sich für ein Grundstück interessiert, sollte zunächst beim kommunalen, beziehungsweise beim Kreisbauamt einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für das Gebiet werfen. Die Bebauungspläne sind jedermann zugänglich. Sie regeln alle wichtigen Einzelheiten – angefangen von der Art der Bebauung über Größe, Höhe, bebaubare Fläche und Abstände zum Nachbarn bis hin zur Firstrichtung und zur Höhe der Regenrinne. Zuweilen regelt der Plan sogar, wie die Einfriedung auszusehen hat, oder er wird von einer Gestaltungssatzung flankiert. Die kann etwa Dachfarben festlegen oder vorschreiben, welche Gehölze am Grundstücksrand zu pflanzen sind.

Für Laien ist ein Bebauungsplan schwer verständlich, so dass man einen Bausachverständigen oder Architekten heranziehen sollte. Ein Grund hierfür sind eine Reihe von Abkürzungen und Zahlen, die nicht  selbsterklärend sind. Auflagen könnten sich zum einen durch die Grundflächenzahl (GRZ) und zum anderen durch die Geschossflächenzahl (GFZ) ergeben.

Die Grundflächenzahl besagt, dass die bebaubare Grundfläche nicht größer sein darf als die Grundstücksgröße, multipliziert mit der im Plan angegebenen Grundflächenzahl. Beispiel: Das Grundstück hat eine Größe von 300 Quadratmetern. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 dürfen 40 Prozent der Fläche bebaut werden, also 120 Quadratmeter.

Anders die Geschossflächenzahl. Sie gibt die maximale Geschossfläche in Quadratmetern an und darf nicht größer sein als die Grundstücksgröße, multipliziert mit der Geschossflächenzahl. Beispiel: Das Grundstück ist 300 Quadratmeter groß, es ist eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen erlaubt. Bei einer Geschossflächenzahl von 0,6 heißt das: Jedes Geschoss darf 0,6 mal 150 Quadratmeter, also 90 Quadratmeter groß werden.

Weil der Bebauungsplan geltendes Recht ist, kann er nicht umgangen werden. Befreiungen sind kaum zu erlangen, Ausnahmen muß der Plan selbst vorsehen. Viele Bebauungspläne erlauben heute aber immerhin eine Nachverdichtung, das heißt die Bebauung großer Parzellen mit mehreren Reihen- oder Doppelhäusern.

Gibt es für das Wohngebiet keinen gültigen Bebauungsplan, muss das Haus nach Paragraf 34 Baugesetzbuch geplant werden In diesem Fall müssen sich Neubauten nach dem Bestand richten und sich in die nähere Umgebung und die vorhandene Bebauung einfügen. Nicht das Schlechteste für potenzielle Bauherren, die dann oft mehr Freiheiten haben, als ihnen ein alles regulierender Bebauungsplan zugestehen würde.

Viel hängt letztlich vom Bauamt ab. Weil fast jede Kommune an Neubürgern und Neubauten interessiert ist, lässt sich meist eine Einigung erzielen. Freilich ist nicht alles verhandelbar: Wo es nur Satteldächer gibt, hat ein Bungalow schlechte Karten. Den Einzelfall muss die Behörde aber immer abwägen.