Bauantrag

Der Bauantrag wurde am 29.04.2015 um 14 Uhr in Isernhagen fertiggestellt, um 15:45 an der A9 (Beelitz-Heilstätten) unterschrieben und am 30.04.2015 dem Bauaufsichtsamt  übergeben. Chapeau dem HvH Team, dass den Antrag in 4 Wochen erstellen konnte und besonders Herrn Raschewski, der unermüdlich „dran“ war und auf der Heimreise nach Leipzig sogar einen Umweg über den Berliner Ring gefahren ist.

Nach Einreichung der Bau-Unterlagen beim Bauaufsichtsamt  sollte eine Woche später n nachgefragt werden, ob diese vollständig sind.  Nach spätestens zweieinhalb Monaten kann man über eine Erinnerung mit Fristsetzung von ca. drei  Wochen nachdenken. Gibt es nach 4 Monaten keinen Bescheid könnte die Androhung einer  Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht nützlich sein. Ohne diese Klage gibt es keinen Schadenersatz wenn das Bauvorhaben genehmigungsfähig war.

Übrigens: Das Bauaufsichtsamt  Berlin-Hellersdorf (Kaulsdorf gehört dazu) hat 2013 lt. Pressmitteilung 604  Bauanträge in einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 55 Tagen abgewickelt. Durch Einstellung neuer Mitarbeiter soll die Bearbeitungszeit vollständiger Bauanträge 2015 maximal 45 Tage betragen. Unser Nachbar baute mit HvH und hat 2014 die Baugenehmigung nach genau 6 Wochen bekommen. Da kiekste, wa?

Sächsische Bauordnung § 69

Behandlung des Bauantrags

„Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde und diejenigen Stellen,

1. deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder

2. ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann.

Die Beteiligung oder Anhörung entfällt, wenn die Gemeinde oder die jeweilige Stelle dem Bauantrag bereits vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt hat. Bedarf die Erteilung der Baugenehmigung der Zustimmung oder des Einvernehmens einer anderen Körperschaft, Behörde oder sonstigen Stelle, gilt diese als erteilt, wenn sie nicht einen Monat nach Eingang des Ersuchens verweigert wird. Von der Frist nach Satz 3 abweichende Regelungen durch Rechtsvorschrift bleiben unberührt. Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung zur Stellungnahme bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen, es sei denn, die verspätete Stellungnahme ist für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über den Bauantrag von Bedeutung.

Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, bestätigt die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich dem Bauherrn die Vollständigkeit von Bauantrag und Bauvorlagen und den nach Absatz 4 ermittelten Zeitpunkt der Entscheidung. Sind der Bauantrag oder die Bauvorlagen unvollständig oder weisen sie sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.

(3)Die Bauaufsichtsbehörde hat möglichst frühzeitig auf das Erfordernis der Erteilung anderer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse vor Baubeginn hinzuweisen.

(4) Die Bauaufsichtbehörde entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum nach Absatz 2 Satz 1. Sie kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens zwei Monate verlängert werden. Wird die Frist verlängert, ist dies dem Bauherrn unter Nennung der Gründe und unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunkts der Entscheidung mitzuteilen.

(5) Im vereinfachten Verfahren nach § 63 gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der Frist des Absatzes 4 über den Bauantrag entschieden hat. Die Bauaufsichtsbehörde hat auf Antrag des Bauherrn darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht der Genehmigung gleich. § 66 bleibt unberührt.“

Die Frist von 3 Monaten beginnt,  wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des  Bauantrages bestätigt.

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Baukosten und anderes

Baukosten
Bemusterung



05.05.15  Beauftragte Baukosten   HvH  € 190.450 .

Die Bauvertragskosten von € 186.067,- wurden durch zusätzliche Aufträge aus der Bemusterung um € 4.383,-  erhöht. Was haben wir nicht beauftragt:

  • Den Einsatz einer Luft/Wasser Wärmepumpe haben wir wegen hoher Anschaffungskosten, Lärmbelästigung der Nachbarn, zu erwartenden Reparaturkosten (Kompressor) und günstigen Gaspreisen verworfen. Eine Novolan Wärmepumpe heizt ab -10° nur mit Strom. Der Betrieb von Erdwärmepumpen macht Sinn, denn der Energiegewinn beträgt das 3-4 fache von Luft/Wasserwärmepumpen, ist aber auf unserem Grundstück nicht möglich.  Sollte eine Wärmepumpe nicht genau dimensioniert sein, gibt es Probleme und einige Installateure sind mit dem Setup überfordert. Also haben wir uns für die Wolf Therme „CSZ-2“ entschieden  und erzeugen auf dem Dach warmes  Wasser –  sogar im Winter bei Sonnenschein . Vorsicht, der Wassertank (300 Liter) kann sich im Sommer bis  auf 90° aufheizen.
  • Die Qualität der von HvH verwendeten Fenster, Türen, Armaturen etc. ist für uns ausreichend. Wir verbessern die Sicherheit aber durch eine Alarmanlage.
  • Auf den Einbau eines Kamins („Ach, wie romantisch“) haben wir verzichtet, denn die Feinstaubbelastung der Luft ist in den letzten Jahren wieder gestiegen, und da helfen auch die per Gesetz verordneten Feinstaubfilter wenig. Abends von 8-10 stinkt es in den Gebieten mit Einfamilienhäusern gewaltig. Und ein Kamin ist manchmal für Nässe im Haus verantwortlich.
  • Rollläden ohne elektrischen Antrieb sind wie ein Fitnessprogramm und sparen, wenn sie zudem aus PVC statt Aluminium sind, einige tausend Euro.
  • Die Verlegung von Fliesen und Bodenbelägen, die Erstellung einer Garage mit Geräteraum, Malerarbeiten, Zäune, Sanierung des Pools, Pflasterarbeiten und Baumpflege, werden durch Firmen aus der näheren Umgebung ausgeführt.
  • Im Juli 2017 haben wir uns endlich die Mühe gemacht, die nicht von  HvH  erbrachten Leistungen  zu addieren. Aus 77 Rechnungen ergeben sich Kosten von  € 102.000. Die gesamten Baukosten – ohne Grundstück – betragen € 288.045.

Mehr- und Minderleistungen werden bei HvH  sachlich und wertmäßig professionell abgehandelt. Wer mit Mail, Drucker und Scanner arbeitet, kann auch einige Tage nach Planung und Bemusterung noch rechtsverbindliche Aufträge erteilen oder stornieren.