„Der Auftraggeber verpflichtet sich , zeitnah nach Erhalt der Bauantrags-bzw. Bauanzeigeunterlagen, spätestens mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. Eingangsbestätigung der Bauanzeige, eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan über die Bereitstellung der Gesamtauftragssumme beizubringen.“
Bereitstellung der Gesamtauftragssumme Status: erledigt
1. Nach Vertragsabschluss vor Planung 2% Status: erledigt
2. Nach Fertigstellung des Bauantrags 4% Status: erledigt
3. Nach Fundamentierung 12% Status: erledigt
4. Nach Fertigstellung EG-Mauerwerk 16% Status: erledigt
5. Nach Richten des Daches 12% Status: erledigt
6 . Nach Anmeldung zur Rohbauabnahme 5% Status: erledigt
7. Nach Fenstereinbau 3% Status: erledigt
8. Nach Rohinstallation Elt 7% Status: erledigt
9. Nach Innenputz 12% Status: erledigt
10. Nach Rohinstallation Heizung 10% Status: erledigt
11. Nach Estrichlegung 5% Status: erledigt
12. Nach Hausübergabe / Abnahme 2% Status: erledigt
Der Bauherr hat Anspruch auf eine Fertigstellungsicherheit in Höhe von 5% der Vertragssumme. Wenn die Hausübergabe wegen wesentlicher Mängel scheitert, kann der Bauherr Zahlungen bis zur geschuldeten Sicherheit einbehalten.